Rauchverbot zu Hause?

Das Urteil polarisiert wie kaum ein anderes: Einem Rentner, der täglich 20 Zigaretten raucht, darf die Wohnung fristlos gekündigt werden, weil er seine Nachbarn nicht nur belästigt, sondern auch schädigt. Ihm wird vorgeworfen, dass sein Rauch ein Krebsrisiko darstellt.

Vor gar nicht allzu langer Zeit war noch alles anders. Da war Rauchen fast überall erlaubt: In Gaststätten, Banken, Fahrschulen und Reisebüros. Auch an nahezu allen Arbeitsplätzen wie Fabrikhallen und Büros, ja sogar in Uni-Hörsälen und Lehrerzimmern gehörte das Rauchen noch beinahe zum guten Ton.
Noch vor vierzig Jahren kam mein Englischlehrer, ein gemütlicher, etwas untersetzt wirkender Vollbartträger, immer mit einer brennenden »Roth-Händle« ins Klassenzimmer, ging zum Waschbecken und löschte die Zigarette, um erst dann die Klasse zu begrüßen und den Unterricht zu beginnen. Dieses Ritual war fester Bestandteil der Tagesordnung – und niemand hätte sich je daran gestoßen.
Freilich ist es keine Frage, dass ein rauchender Lehrer im Klassenzimmer den Schülern ein schlechtes Vorbild gibt – schließlich ist es immer noch das Beste, wenn man gar nicht erst mit dem Rauchen anfängt. Auch haben wir längst akzeptiert, dass die Raucherabteile in den Zügen der Deutschen Bahn abgeschafft worden sind, obwohl dort die Anhänger des blauen Dunstes unter sich waren.
Dass das Rauchen in Gaststätten per Volksentscheid verboten wurde (ich habe damals für das Rauchen gestimmt), habe ich persönlich, trotz meiner Gewohnheit, nach dem Essen eine Zigarette zu genießen, nicht als Beschneidung meiner Freiheit empfunden, sondern eher noch begrüßt, denn während der Nahrungsaufnahme kann Zigarettenrauch – selbst für einen Raucher – schon ziemlich störend sein. Ein Wirtshaus ist für mich nach wie vor ein Ort, an dem ich in Ruhe mein Essen genießen, zahlen, austrinken und dann schnell wieder gehen will. Mich haben schon immer die »Zocker« gestört, die sich einen Glimmstengel anzünden und ihn dann beim Schafkopfen – quasi als »Räucherstäbchen« – im Aschenbecher verbrennen lassen.
In öffentlichen Gebäuden wie Ämtern oder Bahnhöfen war es sicherlich ein Ärgernis für das Reinigungspersonal, dass überall Kippen und Asche auf dem Fußboden und in den Gleisen lagen. So hatte ich auch Verständnis dafür, als das Rauchen, zuerst aus den Gängen, später dann aus allen öffentlichen Räumen verbannt worden ist. Ich kann auch gut verstehen, dass ein Nichtraucher, der in einem kleinen Büro jeden Tag den Qualm seines Kollegen einatmen muss, sich dadurch gestört fühlt und Raucher ihre Sucht lieber im Freien befriedigen sollten. So wurden nach und nach fast alle Refugien der Tabakkonsumenten in Nichtraucherzonen umgewandelt.

Dass nun aber auch das Rauchen in der eigenen Wohnung verboten sein soll, stellt für meine Begriffe einen gravierenden Einschnitt in das grundgesetzlich verankerte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2 Abs.1 GG) dar.

Dieses absolut verfassungswidrige und bevormundende Urteil kann nur von einem militanten Nichtraucher gefällt worden sein. Dem Milchgesicht des Richters am Amtsgericht Düsseldorf, der hier geurteilt hat, kann man doch schon auf den ersten Blick ansehen, dass er selbst noch nie an einer Zigarette gezogen hat.
Dieser raucherfeindliche Richter hat ein verfassungswidriges Urteil gesprochen, und zwar zu Gunsten von querulanten Nachbarn, die wahrscheinlich nur nach einer Möglichkeit gesucht haben, einen etwas verschrobenen alten »Freak« los zu werden.
Und derweil grillen eben jene Nachbarn ungeniert auf dem Balkon und vernebeln Rauchern und Nichtrauchern gleichermaßen die Luft mit den extrem karzinogenen Rauchschwaden der Fetttröpfchen, die auf glühende Holzkohle fallen...
Es kann doch nicht angehen, dass Menschen in ihrer Privatsphäre an der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit gehindert werden.
Wir Raucher können nur hoffen, dass in der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof die Jury wenigstens zur Hälfte aus Rauchern besteht, da man ansonsten das Urteil wegen Befangenheit der Richter anfechten müsste.

Falls aber das Urteil tatsächlich bestätigt werden sollte, sollten wir Raucher jeden Tag eine neue Klage gegen die Kommunen anstrengen, und zwar wegen fortgesetzter Körperverletzung durch Unterlassung. Immerhin fahren durch unsere Städte täglich Tausende von LKW und zigtausende von Privatfahrzeugen, die alle Einwohner und ganz besonders Kinder mit dem im Straßenverkehr emittierten Feinstaub belasten und so das Krebsrisiko auch für Nichtraucher ins Unermessliche steigern.

In was für einer verkehrten Welt leben wir eigentlich?!

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