Die Zirkumzision

Die Zirkumzision – also die Beschneidung der Vorhaut – ist in einigen Religionen für Knaben obligatorisch. Das Landgericht Köln hat im Mai 2012 ein Urteil erlassen, nach dem die Abtrennung des Präputiums ohne die Zustimmung des Jungen eine strafbare Körperverletzung darstellt. Der Zentralrat der Juden hat gegen das Urteil protestiert und beruft sich dabei auf die Religionsfreiheit. Wer hat nun recht?
Ich möchte zu diesem Thema meine unbedeutende Meinung zum Besten geben.

Dieses Thema ist ein zweischneidiges Schwert, ganz besonders angesichts der Reaktionen Israels auf das Gedicht Was gesagt werden muss von Günther Grass. Der Zentralrat der Juden reagiert auf alles, das gegen den Staat Israel oder den Jüdischen Glauben gerichtet ist (oder sich auch nur im Entferntesten danach anhört) und aus Deutschland kommt, ganz besonders allergisch.
Auf die Gefahr hin, dass ich demnächst ebenfalls (wie auch Günther Grass) zur Persona non grata erklärt und mit Einreiseverbot nach Israel belegt werde, muss ich sagen, dass die Zirkumzision in der Tat eine Körperverletzung ist – mehr sogar – sie ist eine Form von Folter, weil sie unerträgliche Schmerzen verursacht und die Funktionsfähigkeit des Fortpflanzungsapparates behindert.

Dass ein Junge, der noch nicht in der Lage ist, dies selbst zu entscheiden, zwangsweise verstümmelt wird, geht zu weit. Das hat mit Religionsfreiheit nichts gemein, es ist vielmehr eine durch Dogmen erzwungene Vergewaltignug. Wer als Eltern die Zustimmung zur Beschneidung eines Jungen gibt, tut damit kund, dass er ganz offen die Menschenrechte missachtet und begeht ein Kapitalverbrechen.

Wenn ein Junge im entscheidungsfähigen Alter, etwa zur Bar Mitzwa nach reiflicher Überlegung und ohne Beeinflussung durch religiös-kulturelle Zwänge zu der Überzeugung kommt, dass er den abrahamitischen Bund mit JAHWE besiegeln will, dann soll es ihm nicht verwehrt werden, dies zu tun und sich der Brit Mila zu unterziehen.

Jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, welchem Glauben er angehören möchte und inwieweit er sich seinem Bekenntnis verpflichten will.
Das ist Religionsfreiheit!

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